Friedeburger SPD beantragt Vorbereitung auf das neue Heizungsgesetz

Der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Damit dürfen – von Ausnahmen und Übergangsfristen abgesehen – keine reinen Gas- oder Ölheizungen mehr neu installiert werden. Der Fraktionsvorsitzende, Hans-Hermann Lohfeld, ist sich sicher, dass dieses Gesetz wird auch Anwendung auf die Immobilien der Gemeinde Friedebug finden wird. Die SPD-Ratsfraktion beantragt daher, dass im Hinblick auf die zu erwartenden Investitionen sich die Verwaltung rechtzeitig auf diese Lage vorbereitet. Daher ist es aus SPD-Sicht dringend erforderlich, eine Bestandsaufnahme der Heizungen aller gemeindeeigenen Gebäude durchzuführen und einen langfristigen Plan zum Austausch von Heizungen der Politik vorzulegen. Die Bestandsaufnahme sollte folgende Daten enthalten: Art des Gebäudes (Verwaltung, Kita, Schule, Mietobjekt, Dorfgemeinschaftshaus usw.) Nutzer, Heizungsart und Baujahr sowie Effizienzklasse nach Bedarfsausweis und letztendlich der zu erwartende Heizungs-Austausch, um die entsprechenden Haushaltmittel langfristig einplanen zu können. Eine weitere Herausforderung bei knapper Kassenlage. Wieder einmal ein Antrag, der beweist, dass die SPD-Ratsfraktion langfristig voraus planen kann.