Der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Damit dürfen – von Ausnahmen und Übergangsfristen abgesehen – keine reinen Gas- oder Ölheizungen mehr neu installiert werden. Der Fraktionsvorsitzende, Hans-Hermann Lohfeld, ist sich sicher, dass dieses Gesetz wird auch Anwendung auf die Immobilien der Gemeinde Friedebug finden wird. Die SPD-Ratsfraktion beantragt daher, dass im Hinblick auf die zu erwartenden Investitionen sich die Verwaltung rechtzeitig auf diese Lage vorbereitet. Daher ist es aus SPD-Sicht dringend erforderlich, eine Bestandsaufnahme der Heizungen aller gemeindeeigenen Gebäude durchzuführen und einen langfristigen Plan zum Austausch von Heizungen der Politik vorzulegen. Die Bestandsaufnahme sollte folgende Daten enthalten: Art des Gebäudes (Verwaltung, Kita, Schule, Mietobjekt, Dorfgemeinschaftshaus usw.) Nutzer, Heizungsart und Baujahr sowie Effizienzklasse nach Bedarfsausweis und letztendlich der zu erwartende Heizungs-Austausch, um die entsprechenden Haushaltmittel langfristig einplanen zu können. Eine weitere Herausforderung bei knapper Kassenlage. Wieder einmal ein Antrag, der beweist, dass die SPD-Ratsfraktion langfristig voraus planen kann.
Friedeburger SPD beantragt Vorbereitung auf das neue Heizungsgesetz
